SwissDRG

Voraussichtlich per 01. Januar 2012 werden die stationären Spitalleistungen über SwissDRG abgerechnet. Dieses pauschale Vergütungssystem sieht vor, dass pro Fall eine Pauschale an das Spital entrichtet wird, was dazu führt, dass die Leistungen welche durch Belegärzte im Zuge einer solchen stationären Behandlung erbracht werden, tarifiert werden müssen um die Pauschale zwischen Spital und Belegärzten aufzuteilen. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung hat sich eingehend mit der Problematik der Vergütung der belegärztlichen Leistungen im stationären Bereich befasst und stellt den Mitgliedern deshalb die hier publizierten Informationen für die Verhandlungen mit den Spitaldirektoren zur Verfügung.

 

Da momentan noch viele Probleme nicht gelöst sind, beruhen die momentanen Angaben auf dem deutschen DRG System, welches auch Grundlage der SwissDRG darstellt und momentan über validere Zahlen verfügt, da dieses System schon jahrelang in Deutschland zur Anwendung kommt und entsprechend auch höhere Fallzahlen in die Kostenberechnungen einfliessen.

Die Referenzkataloge werden regelmässig überprüft und den gegebenen Umständen angepasst. Bei Fragen steht Ihnen das Sekretariat der SBV gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Dokumentation ist den Mitgliedern der SBV vorbehalten und kann nur im internen Teil der Website eingesehen werden.

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