Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen
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- Catégorie : Gesundheitspolitik
- Publié le jeudi 5 avril 2012 08:15
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Informationen betreffend die Aktualisierung des Anhangs II zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU
Per 1. April 2012 ist der revidierte Anhang II des Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU in Kraft getreten. Die Versicherungspflicht der EU/EFTA-Bürger und die Leistungspflicht gegenüber diesen wurden damit leicht angepasst. Ein besonderes Augenmerk ist auf Patienten mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), welche in Spanien ausgestellt worden ist, zu richten. Spanien weigert sich, für mediznische Behandlungen von Drittstaatangehörigen Schweizer Forderungen über die Leistungsaushilfe zu erstatten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter diesem Verweis: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00316/index.html?lang=de



